Die gesetzlich vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung
Einen ELTIF kann ein Investor nicht so einfach zeichnen. Erst muss der Investor eine sogenannte "Geeignetheitsprüfung" durchlaufen, bei der geprüft wird, ob er mit der gewünschten Summe als Investor geeignet ist.
In dem Zeichnungsschein ist eine Unterschrift auf Seite 8 notwendig. Auf den vorherigen Seiten sind im Wesentlichen die Fragen bezüglich der Geeignetheitsprüfung enthalten. Die Zeichnung erfolgt verbindlich, allerdings unter Vorbehalt bezüglich des positiven Ergebnisses der Geeignetheitsprüfung. Der Treuhandvertrag muss separat unterschrieben werden, die Unterschrift erfolgt auf Seite 4.