Tipp: reconcept Anbieter nachhaltiger Kapitalanlagen

Die reconcept GmbH ist seit 1998 im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Als Projektentwickler und Asset Manager mit Fokus auf nachhaltige Energielösungen realisiert reconcept Projekte in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie – mit Standorten und Aktivitäten unter anderem in Deutschland, Finnland und Kanada. Privaten Investoren wird über sogenannte Green Bonds die Möglichkeit geboten, mittelbar in diese Energieprojekte zu investieren. Dabei handelt es sich um Sachwertinvestitionen, die ökologische Zielsetzungen mit wirtschaftlichen Ertragschancen verbinden sollen. Diese Form der Kapitalanlage spricht zunehmend Anleger an, die neben einer finanziellen auch eine ökologische Rendite anstreben.

Tipp: reconcept Group begibt Green Global Energy Bond (A4DFW5)

Zinskupon von 7,75 % p.a. – Zielvolumen von 25 Mio. Euro

Ab 1.000 Euro zeichenbar, kein Agio, börsennotiert (ISIN DE000A4DFW53)


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Per Mail an: kundenservice@reconcept.de

per Fax an: 040 325 21 65 69. 

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an reconcept.
Herr Sven Jessen steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!

                          

Tel.: 040 325 21 65 33

Mobil: 0174 207 64 90

tipp: Energie depot deutschland I mit 6,75 % Zins


Hinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Der Erwerb dieser Bonds ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Dies stellt keine Anlageberatung oder Empfehlung dar. Interessierte sollten sich bei Bedarf unabhängig beraten lassen und die jeweiligen Unterlagen sorgfältig prüfenWir stellen als Tippgeber lediglich den Kontakt zwischen einem (potenziellen) Anleger und einem Veräußerer von Finanzanlagen her oder benennen einen Kaufinteressenten gegenüber einem Emittenten/Anlageanbieter. Wir geben als Tippgeber nur die Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unseren Tipp. Obwohl wir als Tippgeber eine Provision erhalten, haften wir durch den Vertrag nicht und benötigen auch keine besondere staatliche Erlaubnis.