ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14

Der ÖKORENTA ERNEUERBARE ENERGIEN 14 ist einer der ersten Artikel-9-AIF´s nach der Offenlegungsverordnung der EU. Als solcher setzt er bei der Auswahl seiner Anlageobjekte nicht allein auf einen Standard bei ESG-Kriterien, sondern will aktiv zur Erreichung eines der Sustainable Development Goals (SDG) beitragen. „Mit der Klassifizierung als dunkelgrünes Produkt ist die ÖKORENTA Vorreiterin der Branche und setzt Standards für nachhaltige AIFs“. Der Alternative Investmentfonds beteiligt sich an „Investmentgesellschaften, die direkt oder indirekt in Energieerzeugungsanlagen, Projektrechte oder sonstige Rechtsverhältnisse im Bereich der erneuerbaren Energien investieren“. Dabei soll es sich vornehmlich um Onshore-Windkraft und Photovoltaikanlagen in Europa handeln. Eine Investition in den Artikel-9-AIF, dessen Laufzeit planmäßig am 31.12.2034 endet, ist ab einer Mindestanlagesumme von 10.000 Euro möglich.

Das Portfolio mit Anlagen in Wind- und Solarparks streut Anlegerrisiken und gleicht Ertragsschwankungen aus. Anleger können von der Wertschöpfung aus sauberer Stromproduktion profitieren und staatlich regulierte Einspeisevergütungen nutzen. Wind- und Solarenergie tragen messbar zu einer nachhaltigen Zukunft bei. Durch Investitionen werden Anleger Teil der Energiewende. Die "älteren" ÖKORENTA-Fonds schütten 2023 bereits bis zu 13 % Rendite aus. Weitere Auszahlungen sind für alle Fonds in 2023 geplant. Die Prognosen wurden teilweise deutlich übertroffen und die Zukunftsaussichten sind positiv. Die Bundesregierung verpflichtet sich, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 % des Gesamtverbrauchs zu steigern.

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Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.